Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden mit dem Auftraggeber über der laut Angebot angebotenen Leistung zustande. Durch die Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ich erbringe meine Dienste ausschließlich auf der Grundlage des Vertrages, der sich aus dem Angebot und meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.
§ 2 Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbständig tätig und vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind allerdings einzuhalten, ebenso fachliche Vorgaben des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Gegenüber den Angestellten des Auftraggebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis.
§ 3 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung.
§ 4 Unterrichtungspflicht
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten. Änderungen, Korrekturen an den erstellten Unterlagen sind binnen 14 Tagen zu melden.
§ 5 Konkurrenz
Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein. Will der Auftragnehmer allerdings für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers tätig werden, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 6 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Übrigen, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betriebliche Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, auch nach seinem Ausscheiden, Stillschweigen zu bewahren.
§ 7 Inhalte
Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen.
§ 8 Honorar
Es gelten die jeweiligen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich geleistete Stunden, verursacht durch Änderungen oder Entwurfsänderungen, bekannt zu geben und ebenfalls in Rechnung zu stellen.
Bei allgemeiner Zeichenarbeit ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Monatsende eine Abrechnung in Form einer Rechnung zu stellen.
§ 9 Fälligkeit
Das unter § 7 vereinbarte Honorar wird jeweils nach Erbringung der vereinbarten Leistung fällig.
§ 10 Kündigung
Vom Auftraggeber überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel sind mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 13156 Berlin.
§ 12 Keine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften
Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Dem freien Mitarbeiter soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Arbeitskraft belassen werden. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Nach Zusendung der ersten Entwürfe wird die erste Abschlagzahlung fällig, die Abschlagzahlung ist fristgemäß (auf der Rechnung aufgeführt) zu begleichen.
Die Abschlussrechnung wird nach Zusendung der letzten Einarbeitungen fällig, die Abschlussrechnung ist fristgemäß (auf der Rechnung aufgeführt) zu begleichen.
Bei allgemeinen Zeichenarbeiten ist fristgemäß (auf der Rechnung aufgeführt) zu überweisen.
§ 14 Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Der § 139 BGB findet keine Anwendung.